Videokonferenzen in der Zivilgerichtsbarkeit
Referent
Prof. Dr. Christian Berger, LL.M.
Zeit & Ort
18.30 Uhr
im Festsaal des Hauses der Kirche, Dreikönigskirche Dresden, Hauptstraße 23, 01097 Dresden
Herr Prof. Dr. Christian Berger ist seit 1998 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht an der Universität Leipzig. Er ist Direktor des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrechts der Universität Leipzig. Von 2004 bis 2008 war Herr Prof. Berger Richter im 14. Zivilsenat des OLG Dresden, der unter anderem für Patent-, Urheber- und Markenrecht zuständig ist. Herr Prof. Berger ist Autor zahlreicher Publikationen zum Vertragsrecht, zum Sachenrecht, zum Insolvenzrecht sowie zum Urheberrecht und zu Fragen des Lizenzrechts. Forschungsseitig befasst sich Herr Prof. Berger neben anderem schwerpunktmäßig mit dem Zivilprozessrecht und mit Schiedsverfahren.
Die ZPO sieht seit einigen Jahren in gepflegter Gesetzessprache vor, dass das Gericht den Parteien, deren Bevollmächtigten und deren Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten kann, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die damit verbundenen Kommunikationsverluste und denkbare negative Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Prozessbeteiligten hält der Gesetzgeber im Vertrauen auf eine sachgerechte Handhabung durch die Gerichte für hinnehmbar. Nach einem Gesetzesentwurf, der gegenwärtig im Vermittlungsausschuss liegt, sollen Richter in Zukunft Verhandlungen aus dem Homeoffice leiten können. Auch Urteile sollen künftig im Homeoffice verkündet werden können. Beide Maßnahmen sollen Zeit und Kosten sparen und zu einer Beschleunigung von Zivilverfahren beitragen. Man mag diese Entwicklungen bedauern. Nüchtern betrachtet ist der so eingeschlagene Weg aber wohl unumkehrbar. Eher liegt die Frage nahe, ob, wenn sich die gesetzlichen Neuerungen in der Praxis bewähren, Gerichtsverhandlungen mit präsenten Richtern, Parteien und Parteivertretern zukünftig nicht die Ausnahme sein werden. Herr Prof. Dr. Berger wird uns in seinem Vortrag einen Einblick in die mit diesen Entwicklungen verbundenen rechtlichen und praktischen Probleme vermitteln.
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